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Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Einführung einer Begegnungszone / Tempo-30-Zone / Zubringer gestattet

Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Im Rahmen des Dorfgesprächs im Jahr 2023/2024 hat sich klar gezeigt, dass die Bevölkerung grosses Interesse an einer Verkehrsberuhigung im Dorfzentrum hat. Insbesondere der Wunsch nach einer Begegnungszone bzw. Tempo-30-Zone wurde mehrfach geäussert. Das Projekt wurde an der Gemeindeversammlung 2024 vorgestellt und fand dort breite Unterstützung.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hubersdorf hat am 8. Mai 2023, am 18. November 2024 sowie am 30. Juni 2025 daraufhin folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

 

Neue Signalisationen

 

Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet»

- Scheidwegenstrasse, GB-Nr. 90023, GB-Nr. 90024, GB-Nr. 90025 und GB-Nr. 90026

 

Zonensignalisation / Beginn und Ende der Begegnungszone (2.59.5/2.59.6)

- Schulhausstrasse, GB-Nr. 90020, zwischen GB-Nr. 193 und GB-Nr. 224

 

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (2.30)

- Niederwilstrasse, GB-Nr. 90006, zwischen GB-Nr. 178 und GB-Nr. 360

  

Die Verkehrsmassnahmen waren im Azeiger Solothurn, Lebern, Bucheggberg und Wasseramt vom 28. November 2024 und vom 3. Juli 2025 publiziert. Beschwerden wurden keine eingereicht.

 

Die von der Gemeinde Hubersdorf beschlossenen Verkehrsmassnahmen sind vom Bau- und Justizdepartement am 16. Dezember 2024 und am 21. Juli 2025 genehmigt worden.

 

Gestern und heute wurden nun die neuen Signale gesetzt. Mit dieser Umsetzung wird ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, Lebensqualität und Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum erreicht.

 

Hubersdorf, 11. September 2025

 

Der Gemeinderat

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