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Validierung der Gemeinderatswahlen vom 18. Mai 2025

Validierung der Gemeinderatswahlen vom 18. Mai 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hubersdorf gestützt auf § 119 Buchstabe d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates vom 18. Mai 2025, publiziert im Anschlagkasten, wird Kenntnis genommen.
Innerhalb der 3-tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Beschwerde erhoben.
Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Gemeinderatswahlen werden validiert.
Hubersdorf, 26. Mai 2025
Gemeinderat Hubersdorf
Gemeindepräsident
Roland Isch
Gemeindeschreiberin
Karin Bernasconi
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