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Validierung der Gemeinderatswahlen vom 18. Mai 2025

Validierung der Gemeinderatswahlen vom 18. Mai 2025

Validierung der Gemeinderatswahlen vom 18. Mai 2025

  

Der Gemeinderat der Gemeinde Hubersdorf gestützt auf § 119 Buchstabe d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

  

  1. Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates vom 18. Mai 2025, publiziert im Anschlagkasten, wird Kenntnis genommen.

  2.  Innerhalb der 3-tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Beschwerde erhoben.

  3.  Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Gemeinderatswahlen werden validiert.

  

Hubersdorf, 26. Mai 2025

  

Gemeinderat Hubersdorf

  

Gemeindepräsident

Roland Isch

 

Gemeindeschreiberin

Karin Bernasconi 

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