Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Das «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026 bleibt weiterhin in Kraft.